voll abgezockt
Moderator: Modis
- arathen merathiel
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- Pigwidgeon
- Doxy
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ufffffffffffff.. ich glaube, Anwältin ist definitiv nicht der richtige Job für mich...
Neee, aber wie die anderen schon gesagt habe, du bist noch nicht 14 und deshalb können sie dir da auch nichts anhängen...
Aber:
Hast du ein Fantasiedatum oder das von einem Elternteil genommen?????
Weil ansonsten hat diese Seite ein echt gutes Argument:
Hätte ja deine Mutter/ dein Vater sein können, der/die auf deinen Namen einen Vertrag mit seinem/ihren Geburtsdatum macht.
Denn viele Sachen darf man ja erst mit über 18 machen.
Wenn du dich auf der Seite mit ü18 angemeldet hast, macht die Seite auch keinen Fehler:
SIE können ja nicht wissen, dass du UNTER 14, bzw 18 bist.
Vondaher müsste der Vertrag zurückgenommen werden (anstandslos eigentlich), aber vor Gericht hättest du keine sooooooooo große Chance. Vielleicht müsstest du das Geld trotztdem zahlen oder so... KA
Neee, aber wie die anderen schon gesagt habe, du bist noch nicht 14 und deshalb können sie dir da auch nichts anhängen...
Aber:
Hast du ein Fantasiedatum oder das von einem Elternteil genommen?????
Weil ansonsten hat diese Seite ein echt gutes Argument:
Hätte ja deine Mutter/ dein Vater sein können, der/die auf deinen Namen einen Vertrag mit seinem/ihren Geburtsdatum macht.
Denn viele Sachen darf man ja erst mit über 18 machen.
Wenn du dich auf der Seite mit ü18 angemeldet hast, macht die Seite auch keinen Fehler:
SIE können ja nicht wissen, dass du UNTER 14, bzw 18 bist.
Vondaher müsste der Vertrag zurückgenommen werden (anstandslos eigentlich), aber vor Gericht hättest du keine sooooooooo große Chance. Vielleicht müsstest du das Geld trotztdem zahlen oder so... KA

- Schniefelus Snape
- Ghul
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Wie hier schon des öfteren erwähnt, da du nur bedingt geschäftsfähig bist, müsste sich das über einen Anwalt regeln lassen. Kinder/Jugendliche in deinem Alter dürfen höchstens Taschengeldgeschäfte abschließen, d.h. nur eine bestimmte Summe ausgeben. Alles darüber darf von Geschäften etc. nicht akzeptiert werden.
Nun weiß ich leider nicht, ob deine Summe noch in diese Kategorie fällt, doch selbst wenn das noch als "Taschengeldgeschäft" durchgeht:
Normalerweise können Eltern ALLES wieder zurückgeben und alle Kaufverträge rückgängig machen, wenn ihr Kind noch nicht volljährig ist. Denn auch Taschengeldgeschäfte, die gegen den Willen bzw. ohne die Erlaubnis der Eltern durchgeführt wurden, können von denen revidiert werden. So wurde es uns jedenfalls groß und breit im Gemeinschaftskundeunterricht erklärt.
Außerdem arbeitet meine Mum als Betreuerin für Jugendliche in einem Heim und kennt sich mit so etwas bis zu einem gewissen Grad aus :)
Nun weiß ich leider nicht, ob deine Summe noch in diese Kategorie fällt, doch selbst wenn das noch als "Taschengeldgeschäft" durchgeht:
Normalerweise können Eltern ALLES wieder zurückgeben und alle Kaufverträge rückgängig machen, wenn ihr Kind noch nicht volljährig ist. Denn auch Taschengeldgeschäfte, die gegen den Willen bzw. ohne die Erlaubnis der Eltern durchgeführt wurden, können von denen revidiert werden. So wurde es uns jedenfalls groß und breit im Gemeinschaftskundeunterricht erklärt.
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- -Hermione-
- Drache
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- Wohnort: home is where the heart is! :)
Was mir gerade noch einfällt..
Die Summe spielt in dem Fall keine Rolle, da es ein Abo ist. Und soweit ich das in meinem Unterricht mitverfolgt habe, darf man, wenn man nicht vollständig geschäftsfähig ist kein Abo (ohne nachweisbare Einverständnis der Eltern) abschließen.
Sorry, wenn ich jetzt hier was ganz falsches erzähle - dieses Fach zählte nicht unbedingt zu meinen großen Stärken..
Die Summe spielt in dem Fall keine Rolle, da es ein Abo ist. Und soweit ich das in meinem Unterricht mitverfolgt habe, darf man, wenn man nicht vollständig geschäftsfähig ist kein Abo (ohne nachweisbare Einverständnis der Eltern) abschließen.
Sorry, wenn ich jetzt hier was ganz falsches erzähle - dieses Fach zählte nicht unbedingt zu meinen großen Stärken..
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BITTE GLAUB MIR: "DAS KANN MAN NICHT VERSTEHEN!"
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- pythagoras_1024
- Schokofrosch
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Ich denke falls das hier
stimmt, hast du wirklich ein Problem...Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 18.10.1972. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
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Mein Matheforum![/url]
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Guck mal hier
Da gibt es echt gute Tipps zu dem Thema.
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I will go down with this ship
and I won't put up my hands and surrender!
There will be no white flag above my door!
I'm in love and always will be...
[i] Dido - White flag [/i]
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Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du diese Rechnung per Mail bekommen. Und soweit ich weiß, sind Rechnung per E-Mail nicht unbedingt gültig, sondern es muss ein Brief vorliegen. Die meisten Unternehmen schicken so einen auch innerhalb ein paar Tagen hinterher, hast du solch einen Brief bekommen?
Und hast du beim Angeben deiner Daten auch deine Adresse, Telefonnummer oder ähnliches angegeben?
Und hast du beim Angeben deiner Daten auch deine Adresse, Telefonnummer oder ähnliches angegeben?
Ach du schei*e, oh oh ... das is ja teuer ... aber wenn du noch unter 14 bist hast du Glück gehabt wenn man erst mit 18 einen Vertrag machen kann. Man könnte einen auf dumm machen und das du das ja gar nicht wissen kannst oder sowas. Aber bei 98Euro oder so würd ich auf keinen Fall schweigen & bezahlen!
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Änder dich soviel du möchtest, du wirst deinen Kopf immer dorthin wenden wo du glücklich gewesen bist. ‹3
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