voll abgezockt

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Nymphadora_95
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voll abgezockt

Beitrag von Nymphadora_95 »

Sie haben unsere Dienstleistung (redaktionelle Inhalte) auf www.mega-downloads.net am
20.07.2008 bestellt. Leider konnten wir bis dato noch keinen Zahlungseingang von Ihnen verbuchen.

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie bei der Anmeldung gelesen und akzeptiert haben,
haben wir Ihnen am 07.08.2008 per E-Mail an die E-Mail Adresse: marie.resch@gmx.de die Rechnung übermittelt.

Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, die Zahlungsfrist der Rechnung
bereits verstrichen ist, und die offene Forderung bis dato noch immer nicht beglichen ist, erhalten Sie diese Mahnung.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, da bei weiterem Verzug Mahnspesen sowie Verzugszinsen zu Ihren Lasten entstehen.
Um Ihnen zusätzliche Kosten zu ersparen, begleichen Sie bitte umgehend die offene Forderung.

Bitte überweisen Sie daher den offenen Betrag von EUR 96,00 (inkl. MwSt.) innerhalb der nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto.

Bitte beachten Sie dass unsere Verrechnung über die Validea GmbH erfolgt, benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten:

Inhaber: Validea GmbH

Bank: Postbank
KontoNr.: 802922806
BLZ: 70010080

Verwendungszweck: M804592

Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

IBAN: DE50700100800802922806
BIC/SWIFT: PBNKDEFF

Achtung:
Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt Ihre RechnungsNr. M804592 an.

Bei offenen Fragen steht Ihnen unser kompetentes Support Team unter folgenden
Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 0043 18 9400 50
Fax: 0043 1 89 040 521
E-Mail: support@mega-downloads.net

Abschließend wünschen wir Ihnen viel Vergnügen mit unserem Service.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mega-Downloads.net Team


Erklärung:
Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens
unsere Teilnahmebedingungen / AGB akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der
gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses
Widerrufsrecht gem. § 312d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Damit ist Ihr www.mega-downloads.net -Zugang in ein kostenpflichtiges
Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu
entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
www.mega-downloads.net für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.

Zudem haben wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse marie.resch@gmx.de einen
Link gesendet, der von dieser E-Mail-Adresse aus durch Anklicken
eines Hyperlinks in der E-Mail bestätigt wurde.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: 93.135.82.233. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 18.10.1972. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
Das hab ich heute in meinem Posteingang gefunden.
Ich wollt mir nur GIMP runterladen und bin von nix bösen ausgegangen...und jetzt muss ich 96€ zahlen...ich bin total am ende...meine Eltern sin auch total sauer
und ein falsches Geburtsdatum hab ich auch angegeben *heul*
Was soll ich tun?
bitte helft mir!
[size=67]iCH BiN NiCHT DUMM, DiE ANDEREN VERSTEHEN NUR MEiNE LOGiK NiCHT (:
ES iST ETWA WAHNSiNNiG ODER BRiLLiANT ~ ES IST iMMER WiEDER ERSTAUNLiCH, WiE NAH DiESE BEiDEN EiGENSCHAFTEN BEiNANDER LiEGEN - JACK SPARROW.[/size]

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rory fluegler
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Beitrag von rory fluegler »

sorry, aber... genau das ist der grund, weshalb man sich von unseriösen seiten fernhalten sollte und vor allem erst die AGB wirklich lesen sollte, bevor man einen haken setzt!
offentlich bist du wenigstens noch unter 14...
Zuletzt geändert von rory fluegler am 11.09.2008 16:15, insgesamt 1-mal geändert.
[url=http://forum.zauberhogwarts.de/viewtopic.php?t=3461][img]http://www.fotos-hochladen.net/weltherrschaftoudk50nx.jpg[/img][/url]
[i]one chance, two hearts, three words...[/i]
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arathen merathiel
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Beitrag von arathen merathiel »

Ich hab mir das mal angesehen.... Im Prinzip können die dir GAR NIX!
Du bist noch nicht 18, DARFST also keinen Rechtskräftigen Vertrag abschließen (und das wäre das auf der Seite definitiv!)
Eigentlich solltest du mit deinen Eltern zusammen Wiederspruch einlegen können....
Und da du noch nicht einmal 14 bist (soweit ich weis, bist du doch noch 13, oder?) musst du noch nicht einmal dafür haften!

Rede am Besten noch einmal mit deinen Eltern.... wenn du dich mit deinem richtigen Namen angemeldet hast, können die dich eigentlich auch nicht zwingen, das Geld zu zahlen.... du bist ja noch nicht Strafmündig....
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Dark Despair
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Nymphadora_95
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Beitrag von Nymphadora_95 »

arathen merathiel hat geschrieben:Ich hab mir das mal angesehen.... Im Prinzip können die dir GAR NIX!
Du bist noch nicht 18, DARFST also keinen Rechtskräftigen Vertrag abschließen (und das wäre das auf der Seite definitiv!)
Eigentlich solltest du mit deinen Eltern zusammen Wiederspruch einlegen können....
Und da du noch nicht einmal 14 bist (soweit ich weis, bist du doch noch 13, oder?) musst du noch nicht einmal dafür haften!

Rede am Besten noch einmal mit deinen Eltern.... wenn du dich mit deinem richtigen Namen angemeldet hast, können die dich eigentlich auch nicht zwingen, das Geld zu zahlen.... du bist ja noch nicht Strafmündig....
aber müssen das dann nciht meine eltern zahlen?
ja...ich bin 13 :D
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arathen merathiel
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Beitrag von arathen merathiel »

Wenn du deinen Namen angegeben hast, wäre das ja der Beweis, dass du den Vertrag abgeschlossen hast.... also müssten deine Eltern eigentlich nicht dafür haften....
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Helen
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Beitrag von Helen »

Hmm also ich finde das sehr merkwürdig, ich hab mir auch gimp runtergeladen, aber musste nirgens etwas angeben, also weder email noch name oder so... naja auf jedenfall, deine eltern müssen rein theoretisch für dich haften... wenn du noch nicht 18 bist... bei der geschäftsfähigkeit zählt nicht das 14 lebensjahr sondern das 7.

also so:

0-7 = geschäftsunfähig
7-18 = beschränkt geschäftsfähig
18- = geschäftsfähig

also gibt es zwei möglichkeiten:

1. deine eltern können strafanzeige machen, des ein internet provider etwas an ihre beschränkt geschäftsfähige tochter verkauft hat, naja da geht es dann daran ob das gericht den betrag als zu höch einschätz oder nicht, ich mein du könntest dir alleine keine stereoanlage für 400 euro kaufen da würde jedes gericht dem verkaufer sagen pech gehabt sie ist nicht voll geschäftsfähig und die eltern haben wsa dagegen... aber in diesem fall ist es so das es auch passieren kann ( ich hab nicht genau verstanden ob du angegeben hast das du erst 13, wenn nicht, also wenn du dich älter gemacht hast, dann musst du zahlen weil du dann ein straftat gegangen hast und du den verkäufer gelinkt hast, im fachsprachgebrauch "arglistige täuschung") wenn er allerdings wüsste das du erst 13 bist sieht das wieder ganz anders aus...
Naja aber zu aras kommentar du bist durchaus fähig einen rechtskräftigen vertrag zustande kommen zulassen, ich mein du darfst dir ja auch ein eis kaufen, was im prinzig nichts anderes ist, du schließt damit sozusagen auch einen kaufvertrag ab!!
Mein Tip besprich das ganze nochmal mot ruhe mit deinen eltern und dann setzt euch mit dem provider der seite in verbindung und versucht das zu klären, ist das einfachste!
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-Hermione-
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Beitrag von -Hermione- »

Das hatte ich erst in WIR. :D
Also - Die können dir gar nichts. Wenn dann könntest du sie anzeigen. Denn du bist noch geschäftsunfähig, deswegen DARF diese Seite, rechtsmäßig, noch gar keine 'Geschäfte' mit dir vereinbaren. (So hat das zumindest unser Lehrer gesagt..)

Allerdings weiß ich nicht wie das ist, wenn du ein falsches Geburtsdatum angegeben hast...
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BITTE GLAUB MIR: "DAS KANN MAN NICHT VERSTEHEN!"

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Helen
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Beitrag von Helen »

sie ist nicht geschäftsunfähig, sie ist beschränkt geschäftsfähig und dadurch durchaus in der lage auch im rechtlichen sinne geschäfte abzuschließen...
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leööö
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Beitrag von leööö »

Aber nicht solche Geschaefte. Die Eltern koennen z.B. immer noch in nen Kaufhaus gehen und was auch immer zurueck geben, weil es nicht von ihnen erlaubt war.
Also:
0-7: gar keine Geschaefte
8 - einschliesslich 17: Da darf man nur Geschaefte machen, wenn das Geld, was man von den Eltern fuer irgendwas kriegt, auch wirklich dafuer verwendet. Wenn also die Mama dem Kind irgendwie 200 Euro fuer ne Jecke gibt, das Kind entscheidet sich aber schlauerweise lieber fuer nen i-Pod oder was weiss ich, dann kann Mama ins Geschaeft gehen und die muessen das zurueckgeben. (Bei so kleineren Sachen wie, keine Ahnung, ne Zeitschrift achtet da keiner drauf, aber im Prinzip ist es das gleiche, da koennte Mama auch zum Kiosk laufen.)
18: voll geschaeftsfaehig


Wenn man noch nicht 14 ist, und eine Straftat begeht (z.B. Alter faken), dann koennen die nix gegen dich tun, weil du ja noch nicht strafmuendig bist.
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Danke nath!
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Helen
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Beitrag von Helen »

Aber auch unter 14 müssen die eltern haften! Und da sie ein falsche geb-datum angebene hat werden die eltern bzw sie dafür aufkommen müssen... es hat seinen grund warum es immer heißt "eltern haften für ihre kinder"
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