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Internetseiten in Papierform an den Staat - neues Gesetz!
Verfasst: 23.10.2008 13:01
von pythagoras_1024
Hallo,
ich habe gerade in einem anderen Forum folgende Links gesehen:
Link 1
Link 2
Demnach muss man heute seine Website, sofern sie öffentlich ist, komplett ausdrucken (!) und der Deutschen Nationalbibliothek zur Verfügung stellen.
Andernfalls drohen hohe Bußgelder!
Was sollen da Seiten wie GH oder andere große Foren machen?
Muss ich jetzt mein kleines Forum (siehe Signatur) mit gerade 30 Beiträgen durch den Drucker jagen?
Was ist mit den ganzen Bäumen, die für diese Millionen von Seiten abgeholzt werden müssen?
Was haltet ihr davon?
Schreibt eure Meinung!
Ich bin gespannt.
Viele Grüße,
Pythagoras
Verfasst: 23.10.2008 14:06
von June Lee
Ich hab' jetzt nicht alles durchgelesen, aber am Anfang äußern sie sich recht eindeutig:
Deutsche Verlage und alle, die außerhalb des Verlagsbuchhandels Veröffentlichungen herausgeben, werden durch die Gesetzesnovellierung verpflichtet, neben trägergebundenen Publikationen wie gedruckten Werken und Veröffentlichungen auf CD-ROMs oder Disketten auch ausschließlich oder zusätzlich im Internet veröffentlichte Werke an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern.
Das bezieht sich nicht auf alles, was man im Internet so tut und schreibt, sondern nur auf schriftliche Werke wie Bücher o. Ä.; weiterhin betrifft es nur Leute, die komplette Bücher o. Ä. im Internet veröffentlichen. "Im Internet veröffentlicht" bedeutet in diesem Fall dasselbe, wie wenn man sein Manuskript einem normalen Verlag geschickt hat, das heißt, der Text war in einem Lektorat und das ganze Drumherum und wurde quasi autorisiert, vermarktet zu werden. Es gibt ja solche Online-Verlage, bei denen man sich gegen Bezahlung (manchmal auch kostenlos) Bücher herunterladen kann.
Verfasst: 23.10.2008 14:22
von pythagoras_1024
Oh, dann ist die Diskussion in dem anderen Forum ja deutlich in die falsche Richtung gegangen...
EDIT: Ich habe gerade folgendes aus dem Artikel
hier gefischt:
Prinzipiell schließt die Verordnung etwa "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" aus. Was genau darunter fällt, ist unklar. Die DNB strebt nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf "originär dem Web" entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen.
Das klingt dann wieder danach, dass alle Foren bereitgestellt werden sollen...
Verfasst: 23.10.2008 16:48
von Ginny72
Was? o.Ö Gehts noch?? Heißt das, ich muss meine Homepage auch ausdrucken und da bringen, oder was? Meine ist ne private. Wär schon blöd -.- vor allem wegen dem ganzen Papier, dass man dann wegwirft, denn recyceln tun sie sicher nicht!
Verfasst: 23.10.2008 17:37
von CharLue
Ich denke nicht, dass die irgendwelche Privatpages haben wollen, oder?
Wen interessiert's, was eine Marie Schulz (ausgedachter Name!) auf ihre Hompage schreibt ?! oO
Verfasst: 23.10.2008 20:45
von Narzissa
Oder wenns ein Tagebuch ist, hat man ja auch net wirklich Bock, es der deutschen Nationalbibliothek vorzulegen! Schließlich soll es ja eigentlich niemand fremdes lesen!

Verfasst: 23.10.2008 21:13
von June Lee
Betonung liegt auf "privat"... private Homepages, private Blogs, und Foren, die dem privaten Vergnügen dienen... sollten demzufolge ausgeschlossen sein.
Btw, ich hab' mal die Links im ersten Beitrag verkürzt dargestellt, da sie sonst das ganze Forum in die Breite ziehen...

Verfasst: 24.10.2008 03:02
von leööö
Ich denke kaum, dass man seine eigenen HPs dahin schicken soll/muss. Denn muessten solche Seiten wie... keine Ahnung... hompage-baukasten oder so das ja auch irgendwie in ihren Regeln haben. Ausserdem - wenn es auch fuer HPs waere, dann wuerde das sicher durch die Medien gehen.
Verfasst: 24.10.2008 05:15
von schmankyfan
Schlag die grosse deutsche Tageszeitung mit den vier Buchstaben auf, dann kannst du es nicht verpassen.

Da steht doch jeder Mist drin.

Verfasst: 24.10.2008 21:14
von pythagoras_1024
Hmm, ich glaube, ihr habt Recht, wenn ihr meint, Foren interessiert die nicht.
Jedenfalls noch nicht: Weiter unten im heise-Artikel steht, dass das Gesetz stufenweise durchgesetzt werden soll. Foren sollen erst später mit dazugehören... aber immerhin. Bis darin sind die Foren noch viel voller und umfassender.