Noten In Zauberhogwarts??

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Moderator: Modis

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Potterhead3214
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Noten In Zauberhogwarts??

Beitrag von Potterhead3214 »

Hallo!
Ich bin Julietta Winterbottom (Potterhead3214) und ich bin neu hier.
Ich habe einpaar Fragen zu Hogwarts; Unterkategorie Schule und Unterricht:
- Gibt es hier Zeugnisse und wie gut muss man sein wenn es welche gibt??
- Beeinflussen die Noten im Lehrerheft, die Bewertung (Zeugnis, Schuljahr)??
- Wie sehen die Prüfungen aus??
- Muss man für die Prüfungen alles lernen, auch die ganzen Stunden??
- Werden die Noten aus den Prüfungen, auch auf meinem Profil auftauchen??
- Was ist der Unterschied zwischen einer normalen Prüfung und einem ZAG`s??
- Kann man Schülersprecher/in werden??

Vielen Dank Vorraus.
LG Julietta. :smile:

Arcadia
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Beiträge: 4
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Re: Noten In Zauberhogwarts??

Beitrag von Arcadia »

Ein richtiges Zeugniss was du aus deiner Schulzeit kennst gibt es nicht, dir wird nachdem du deine Prüfungen beendet hast nochmal eine Zusammenfassung angezeigt wie du im jeweiligen Fach abgeschnitten hast. Dieses kannst du als Bild selbst in dein Profil eintragen. Wie du vielleicht schon gesehen hast werden die Noten der ZAG und UTZ im Profil automatisch angezeigt, das ist auch der einzige Unterschied. Die Prüfungsfragen sollen von den Lehrern so geschrieben sein das sie jeder beantworten kann, es gibt immer nur eine richtige Antwort zum ankreuzen. Es gibt keine Schulsprecher

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Prof. Kutsal Potter
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Re: Noten In Zauberhogwarts??

Beitrag von Prof. Kutsal Potter »

Im Grunde hat Arcadia bereits alle Fragen beantwortet. Ich möchte aber noch hinzufügen, dass du ein "richtiges" Zeugnis nach der UTZ-Prüfung am Ende des 7. Schuljahrs erhältst. Das Zeugnis bekommst du in jedem Fall zugeschickt, es kommt also nicht auf deine Noten an. Unterrichtsbesuche sind keine Voraussetzung, um eine Prüfung zu bestehen, genau so wenig die Hausaufgaben, die man freiwillig abgeben kann. Allerdings empfehle ich es dir, dir den Unterricht in den Fächern, in denen du deine Prüfung machen möchtest, vor der Prüfung kurz anzuschauen. Lehrer sind dazu verpflichtet, die Prüfungsfragen so zu stellen, dass sie von jedem, der den Unterricht besucht oder auch nicht besucht hat, beantwortet werden kann. Schulsprecher gibt es nicht, sondern nur Vertrauensschüler.

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